Kostenübernahme
Wie ist eine Behandlung möglich?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich in meiner Praxis mit Ihrer Krankenkassenkarte vorstellen und ich kann Sie auf Kosten Ihrer Krankenkasse bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung behandeln.
Auch wenn Sie privat versichert sind, können Sie je nach den Möglichkeiten Ihres Vertrags eine Behandlung beginnen. Voraussetzung ist ebenfalls das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.
Gleiches gilt für Beihilfeberechtigte und Einsatzkräfte, welche durch eine Form der Heilfürsorge abgesichert sind und wenn die Behandlung durch eine Berufsgenossenschaft oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eingeleitet ist.
Hinweis zur KOSTENERSTATTUNG: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, darf Ihre Psychotherapie prinzipiell nur bei Kolleg*innen stattfinden, welche über eine von der Kassenärztlichen Vereinigung vergebene Abrechnungsgenehmigung verfügen. Man spricht vom sogenannten „Kassensitz“. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, in einer solchen Praxis, z.B. hier, einen Platz zu finden, kann Ihre Kasse in einer Einzelfallentscheidung eine Therapie auch bei einer approbierten Kolleg*in ohne „Kassensitz“ genehmigen (sog. „Kostenerstattungsverfahren“).
Folgender Link bietet Ihnen dazu nähere Informationen:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Prinzipiell können Sie Sitzungen auch selber bezahlen ohne Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Zu Beginn der Therapie finden Sprechstunden und die sogenannten probatorischen Sitzungen statt. Diese dienen dem Kennenlernen und der Informationssammlung. Erst danach entscheiden Sie und ich gemeinsam über die Einleitung der Therapie. Je nach Versicherungsstatus können die Kontingente verschieden sein. In der Regel jedoch bewegen sie sich zwischen 24 Sitzungen und 45 bis 60 Sitzungen.