Kostenübernahme

Wie ist eine Behandlung möglich?

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie je nach den Möglichkeiten Ihres Vertrags komplikationslos eine Behandlung beginnen.

Gleiches gilt für Beihilfeberechtigte und Einsatzkräfte, welche durch eine Form der Heilfürsorge abgesichert sind und wenn die Behandlung durch eine Berufsgenossenschaft oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eingeleitet ist.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, darf Ihre Psychotherapie prinzipiell nur bei Kolleg*innen stattfinden, welche über eine von der Kassenärztlichen Vereinigung vergebene Abrechnungsgenehmigung verfügen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, dort einen Platz zu finden, kann Ihre Kasse in einer Einzelfallentscheidung eine Therapie bei mir genehmigen (sog. Kostenerstattungsverfahren“).

Folgender Link bietet Ihnen dazu nähere Informationen:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Prinzipiell können Sie Sitzungen auch selber bezahlen ohne Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Zu Beginn der Therapie finden die sogenannten probatorischen Sitzungen statt. Diese dienen dem Kennenlernen und der Informationssammlung. Erst danach entscheiden Sie und ich gemeinsam über die Einleitung der Therapie. Je nach Versicherungsstatus können die Kontingente verschieden sein. In der Regel jedoch bewegen sie sich zwischen 25 Sitzungen und 45 bis 60 Sitzungen.